Der 1. Mai, bekannt als Tag der Arbeit, ist in ganz Nordrhein - Westfalen (NRW) ein gesetzlicher Feiertag. An diesem Tag haben die meisten Geschäfte geschlossen, um den Arbeitnehmern die Teilnahme an den vielfältigen Feierlichkeiten und Veranstaltungen zu ermöglichen. Trotz der allgemeinen Geschäftsschließungen gibt es für bestimmte Branchen wie Bäckereien, Blumenläden und Hofläden Ausnahmeregelungen, die es ihnen erlauben, für einige Stunden zu öffnen. Diese Sonderregelungen sind besonders relevant, da viele Menschen den Tag für traditionelle Aktivitäten wie die Maiwanderung nutzen und eine morgendliche Stärkung suchen.

Am späten Mittwochabend des 24. April ereignete sich in der Ackerstraße in Düsseldorf - Flingern ein gescheiterter Raubüberfall auf ein Juweliergeschäft. Zwei unbekannte Täter waren involviert, einer davon bewaffnet mit einer Pistole, die während des Überfalls auch zum Einsatz kam.

Seite 1 von 10