Kern der gerichtlichen Entscheidung
Das Verwaltungsgericht hat kürzlich die Klage der Eigentümer gegen die vollständige Unterschutzstellung der drei Gebäudekomplexe abgewiesen. Die Stadt Düsseldorf hatte die Bauwerke aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung und ihrer kulturellen Signifikanz unter Denkmalschutz gestellt. Die Eigentümer hatten zwar die Unterschutzstellung der äußeren Strukturen akzeptiert, begehrten jedoch eine Ausnahme für die Innenbereiche, um diese modernisieren zu können.
Denkmalschutz betrifft Innen und Außen
Die Richterin bestätigte, dass die Entscheidung der Denkmalbehörde, die Gebäude inklusive der Innenbereiche unter Schutz zu stellen, rechtmäßig sei. Sie argumentierte, dass die von Gehry gestalteten Elemente – von den Foyers und Eingangshallen bis hin zu den Treppenhäusern und Aufzügen – integral und untrennbar mit dem Gesamtdesign verbunden seien. Die Verwaltungsrichterin betonte die durchdachte Verbindung zwischen Innen- und Außenbereichen, die eine Trennung der Schutzbereiche nicht rechtfertigen würde.
Auswirkungen auf die Zukunft der Bauten
Durch diese Entscheidung bleibt die volle architektonische Vision Gehrys geschützt. Dies stellt sicher, dass alle Aspekte der Bauwerke erhalten bleiben, wie vom Künstler intendiert. Obwohl die Büros innerhalb der Gebäude nicht unter den Denkmalschutz fallen und somit nach Bedarf umgestaltet werden dürfen, müssen alle anderen Veränderungen innerhalb der Gebäudekomplexe denkmalrechtlich genehmigt werden. Diese Regelung sichert die kulturelle und historische Integrität der Gehry-Bauten für zukünftige Generationen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts unterstreicht die Bedeutung des integrierten Designs der Gehry-Bauten und die Notwendigkeit, diese als Gesamtkunstwerk zu erhalten. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie komplex und bedeutsam Entscheidungen im Bereich Denkmalschutz sein können, insbesondere wenn sie bedeutende architektonische Werke betreffen, die sowohl funktionalen als auch ästhetischen Wert für die Öffentlichkeit haben.
Quelle: www.welt.sn2world.com, 1.WDR