Verantwortliche für den Bauunfall
Die Hauptverantwortlichen für den Bau, darunter eine Architektin, ein Bauleiter, ein Statiker und zwei Bauunternehmer, werden beschuldigt, die tragischen Ereignisse durch Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten verursacht zu haben. Laut Anklage war der Einsturz auf Fehler in der Planung und Bauüberwachung zurückzuführen. Das Gebäude war eingestürzt, nachdem eine tragende Wand durchbrochen wurde, was zur Instabilität der Struktur führte. Besonders kritisch war die Fehleinschätzung der Wandstärke und der Mauerpfeiler, die die Last des oberen Stockwerks nicht tragen konnten. Die eingesetzten Stützen reichten nicht aus, um den Einsturz zu verhindern.
Fehlende Statikberechnung als Auslöser?
Ein weiterer Punkt der Anklage ist das Fehlen einer ordnungsgemäßen Statikberechnung. Die Angeklagten sollen versäumt haben, eine ausreichende Analyse der baulichen Grundlagen vorzunehmen, was zu gravierenden Fehlern in der Planung führte. Dieser Mangel trug entscheidend zum Zusammenbruch des Gebäudes bei. Zudem war ein Subunternehmen mit den Durchbrucharbeiten beauftragt worden, dessen Mitarbeiter weder die nötige Qualifikation noch Erfahrung für diese Arbeiten besaßen.
Verteidigung der Angeklagten
Obwohl die fünf Angeklagten zu Beginn des Prozesses keine Stellung zu den Vorwürfen nahmen, äußerten sich ihre Verteidiger. Der Bauunternehmer, der das Subunternehmen beauftragt hatte, ließ durch seine Verteidigerin erklären, dass er keine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Ähnlich verhielt es sich bei der verantwortlichen Architektin, deren Verteidiger Nicolai Mameghani betonte, dass sie keine Schuld trage.
Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, wann die Angeklagten bereit sein werden, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob die fahrlässige Planung und Bauüberwachung den Tod der beiden Arbeiter verursacht hat.
Quelle: www.patizonet.com/de, 1.wdr.de