Mittwoch, 22 Mai 2024 15:19

Kündigung wegen Farbe der Arbeitskleidung - Düsseldorf

Landesarbeitsgericht Landesarbeitsgericht fot: pixabay

In einem bemerkenswerten Rechtsstreit aus Nordrhein-Westfalen verlor ein Monteur seinen Arbeitsplatz, weil er sich weigerte, die von seiner Arbeitgeberin vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen. Der Vorfall, der sich in einem Industriebetrieb in Düsseldorf ereignete, wirft Fragen zur Bedeutung der Arbeitskleidung und zur Rechtsprechung in Arbeitskonflikten auf.

Hintergrund des Falls

Seit Juni 2014 war der Kläger in der Firma tätig und hatte bis zum Vorfall keine wesentlichen Probleme mit den Arbeitsanforderungen. In seiner Funktion als Monteur führte er Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern durch. Die Firma stellte die Arbeitskleidung, darunter auch die umstrittenen roten Hosen, bereit, die als Teil der Sicherheitsausrüstung dienten. Der Kläger jedoch lehnte die Farbe Rot ab und erschien wiederholt in schwarzer Kleidung, was letztlich zu seiner Kündigung führte.

Gerichtsentscheidungen in Solingen und Düsseldorf

Nachdem der Arbeiter mehrere Abmahnungen erhalten hatte, wurde ihm im November 2023 gekündigt. Unzufrieden mit dieser Entscheidung, zog der Monteur vor Gericht. Sowohl das Arbeitsgericht in Solingen als auch das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wiesen seine Klage ab und bestätigten die Rechtmäßigkeit der Kündigung.

Die Gerichte erklärten, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz eine entscheidende Rolle spielte. Die Entscheidung für Rot als Signalfarbe sei von der Arbeitgeberin gerechtfertigt, da der Bereich, in dem der Kläger tätig war, auch von Gabelstaplern befahren wurde. Zusätzlich betonten die Richter die Bedeutung eines einheitlichen Erscheinungsbildes des Unternehmens.

Sicherheit und Unternehmensimage gegen persönliche Präferenz

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit, dass Sicherheitsvorschriften und das visuelle Erscheinungsbild eines Unternehmens Vorrang vor den persönlichen Vorlieben der Angestellten haben können. Die richterliche Entscheidung zeigt, dass selbst langjährige Dienstzugehörigkeit und frühere Akzeptanz der Kleidungsregeln einen plötzlichen Sinneswandel in Bezug auf die Arbeitskleidung nicht rechtfertigen. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen, was den Abschluss dieses ungewöhnlichen Rechtsstreits markiert.

Quelle: BILD