Dienstag, 02 September 2025 14:05

Zahl der Gewalttaten gegen Frauen steigt in Düsseldorf

Neues Gesetz soll Frauen besseren Schutz bieten Neues Gesetz soll Frauen besseren Schutz bieten Foto: Pixabay

Die Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Am 24. Februar 2025 wurde das Bundesgesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verabschiedet. Es enthält einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Dieser tritt jedoch erst am 1. Januar 2032 in Kraft. Die Übergangszeit soll Ländern ermöglichen, ihre Hilfsangebote auszubauen.

Inhaltsverzeichnis:

Besuch von Josefine Paul und Karin Prien in Düsseldorf

Am 1. September besuchten die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Josefine Paul und die Bundesgleichstellungsministerin Karin Prien die Frauenberatungsstelle Düsseldorf. Die Einrichtung besteht seit 40 Jahren und fordert seit langem mehr Schutzplätze für Betroffene.

Die Ministerinnen hoben die Bedeutung der Beratungsstellen hervor. Josefine Paul betonte, dass fast täglich in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids wird. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über ein starkes Netz an Hilfseinrichtungen, doch der Bedarf wächst weiter. Karin Prien unterstrich, dass das neue Gesetz ein Fundament bietet, das von Bund und Ländern mit Leben gefüllt werden muss.

Gewalthilfegesetz und Finanzierung

Das Gewalthilfegesetz verpflichtet erstmals den Bund und die Länder zur Einrichtung, Finanzierung und Sicherung von Schutz- und Beratungsangeboten. Es enthält:

  • einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung und Schutz
  • eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung
  • ein Finanzvolumen von 2,6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Länder

In Nordrhein-Westfalen wurden seit Beginn der Legislaturperiode mehr als 70 neue Schutzplätze geschaffen. Insgesamt gibt es 70 Frauenhäuser mit 700 Plätzen für Frauen und über 750 Plätze für Kinder.

Situation in Nordrhein-Westfalen

Trotz des Ausbaus reichen die Kapazitäten nicht aus. Viele Frauen müssen weiterhin abgewiesen werden. Im Land bestehen derzeit 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt. Für diese Einrichtungen sind im Landeshaushalt 2025 unverändert mehr als 28 Millionen Euro vorgesehen.

Die Frauenberatungsstelle Düsseldorf weist darauf hin, dass nach den Standards der Istanbul-Konvention in einer Großstadt wie Düsseldorf 64 Plätze notwendig wären. Derzeit stehen in zwei Frauenhäusern nur 19 Plätze zur Verfügung. Die Einrichtung hofft auf die baldige Eröffnung eines dritten Frauenhauses.

Bedarf an weiteren Schutzplätzen in Düsseldorf

Die Zahlen zeigen die Lücken:

  1. 64 Plätze wären nach internationalen Vorgaben erforderlich.
  2. 19 Plätze existieren aktuell.
  3. Ein drittes Frauenhaus könnte die Versorgung verbessern.

Die Verantwortlichen sehen in der geplanten Erweiterung einen wichtigen Schritt, um die Versorgungslücke zu schließen und Frauen sowie Kindern besseren Schutz zu bieten.

Quelle: Ddorf-Aktuell, www.24edu.info/de