Inhaltsverzeichnis:
- Sabrina S. und ihre Tätigkeit im Ausbildungszentrum
- 39 Fälle und manipulierte Kontonummern
- Entdeckung durch die IT-Abteilung
- Geständnis und mögliche Strafe
- Folgen für das Ausbildungszentrum
Sabrina S. und ihre Tätigkeit im Ausbildungszentrum
Sabrina S. begann Anfang Februar 2022 ihre Arbeit im Ausbildungszentrum der nordrhein-westfälischen Bauindustrie. Als Verwaltungsfachkraft war sie unter anderem für die Bearbeitung von Anträgen zur Erstattung von Fahrtkosten für Auszubildende verantwortlich. Diese Aufgabe umfasste mehrere Schritte:
- Entgegennahme der Anträge der Lehrlinge.
- Weiterleitung an die zuständige Prüfungsstelle.
- Erhalt der Erstattungsbeträge durch das Ausbildungszentrum.
- Überweisung der Gelder an die Ausbildungsbetriebe.
In den ersten drei Monaten führte Sabrina S. ihre Aufgaben korrekt aus. Danach jedoch begann sie laut Anklage, Gelder auf ihr eigenes Konto umzuleiten.
39 Fälle und manipulierte Kontonummern
Ab dem 6. Mai 2022 soll die Beschuldigte die Erstattungen nicht mehr vollständig an die vorgesehenen Empfänger überwiesen haben. Stattdessen änderte sie in 39 Fällen die im Buchungssystem gespeicherten Kontonummern der Ausbildungsbetriebe und ersetzte sie durch ihre eigene. Nach der erfolgreichen Buchung stellte sie die ursprünglichen Kontodaten wieder her, um ihre Spuren zu verwischen.
Dieser Vorgang wiederholte sich mehrfach, bis die interne IT-Abteilung des Ausbildungszentrums im Jahr 2023 Unregelmäßigkeiten feststellte. Eine systematische Überprüfung ergab, dass insgesamt 41.000 Euro fehlten.
Entdeckung durch die IT-Abteilung
Die Manipulationen blieben zunächst unbemerkt. Erst nach rund zwölf Monaten fiel der IT-Abteilung auf, dass es in den Buchungsprotokollen Unstimmigkeiten gab. Nach der Entdeckung informierte die Geschäftsführung sofort die Polizei und erstattete Strafanzeige. Gleichzeitig wurde die 35-jährige Verwaltungsmitarbeiterin fristlos entlassen.
Laut internen Berichten handelte die Angeklagte allein. Hinweise auf mögliche Mittäter fanden die Ermittler nicht. Der entstandene Schaden wurde genau dokumentiert und diente als Grundlage für die Anklage der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Geständnis und mögliche Strafe
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat die Angeklagte die Taten über ihre Verteidigerin gestanden. Als Begründung gab sie eine „finanzielle Ausnahmesituation“ an. Das Gericht prüft derzeit, ob die Angeklagte gewerbsmäßig gehandelt hat, was den Strafrahmen erheblich erhöhen könnte.
Nach Angaben des Gerichts droht Sabrina S. eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zusätzlich wird sie den veruntreuten Betrag vollständig zurückzahlen müssen.
Folgen für das Ausbildungszentrum
Das Berufsförderungswerk, das für die Verwaltung der Ausbildungszuschüsse zuständig ist, hat nach dem Vorfall seine internen Kontrollmechanismen überprüft. Die IT-Systeme sollen künftig engmaschiger überwacht und Finanzprozesse doppelt freigegeben werden. Ziel ist es, ähnliche Manipulationen in Zukunft zu verhindern.
Der Fall zeigt, wie wichtig regelmäßige interne Prüfungen in öffentlichen Einrichtungen sind. Das Amtsgericht wird sein Urteil in den kommenden Wochen verkünden.
Quelle: WDR