Donnerstag, 11 September 2025 11:57

Urteil im Fall Solingen

Urteil gegen Attentäter von Solingen gefällt Urteil gegen Attentäter von Solingen gefällt Pixabay/Foto illustrativ

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Syrer Issa al Hassan wegen des Messerangriffs beim Stadtfest in Solingen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest, eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen. Der Täter zeigte während der Urteilsverkündung kein Bedauern.

Inhaltsverzeichnis:

 

Issa al Hassan und die Höchststrafe

Der 27-jährige Syrer hatte am 23. August 2024 beim Stadtfest in Solingen drei Menschen getötet. Er stach seinen Opfern in den Hals, während sie ein Konzert besuchten. Zehn weitere Personen versuchte er ebenfalls zu attackieren. Die Tatwaffe war ein 32 Zentimeter langes Billigmesser.

  • Lebenslange Freiheitsstrafe.
  • Besondere Schwere der Schuld festgestellt.
  • Keine Chance auf vorzeitige Haftentlassung.
  • Nach der Haft Sicherungsverwahrung.

Im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf grinste al Hassan mehrfach. Er zeigte den Daumen nach oben, bevor der Vorsitzende Richter Winfried van der Grinten das Strafmaß verkündete.

Opferanwälte und Überlebende

Opferanwalt Simon Rampp betonte, dass es nur dieses Strafmaß geben konnte. Seine Kollegin Carola wies darauf hin, dass der Täter mit seiner Mimik deutlich machte, was er von dem Prozess hielt.

Besonders die 26-jährige Lea Varoquier, die selbst verletzt wurde, trat vor die Kameras. Sie und ihre Mutter Bärbel wurden von al Hassan niedergestochen. Varoquier sprach über Verantwortung und erinnerte an die Opfer des Brandanschlags in Solingen 1993. Sie forderte ein gemeinsames und starkes Auftreten der Gesellschaft.

Am Verhandlungstag erschienen nur wenige Opfer. Dennoch gaben alle Betroffenen als Zeugen ihre Aussagen ab. Niemand trug Hass in den Gerichtssaal.

Hintergrund und Verbindung zum Islamischen Staat

Die Richter erklärten, dass al Hassan im Chat-Kontakt mit Vertretern des sogenannten Islamischen Staates stand. Er bezeichnete sich selbst als Munadiya, als Trommler für die Sache. Er suchte eigenständig den Kontakt zum IS und plante die Tat ohne direkten Befehl.

  • Bekennervideo mit Treueschwur zum Kalifat.
  • Hinweise auf strategische Vorgaben durch den IS.
  • Falsche Angaben des Täters zu seiner Vergangenheit.

Ein psychiatrisches Gutachten stellte fest, dass er schuldfähig war. Sein IQ liegt bei 71, was knapp über einer geistigen Behinderung liegt. Trotzdem hielten die Richter ihn für voll verantwortlich. Gaza wurde nur als Begleitmotiv genannt.

Robert K. als Held von Solingen

Eine zentrale Rolle spielte Robert K., der sich dem Angreifer in den Weg stellte. Er verhinderte, dass noch mehr Menschen starben. Der Kampfsportler stellte sich schützend vor seine Partnerin und zwang den Täter in die Flucht, obwohl er selbst verletzt wurde.

Richter van der Grinten erklärte, dass Robert K. sich keine Vorwürfe machen müsse. Es seien nur Sekunden gewesen, die über Leben und Tod entschieden.

Das Gericht sprach den Opfern Schmerzensgeld zwischen 30.000 und 120.000 Euro zu. Die Summe sei symbolisch, aber höher als von der Anklage gefordert.

Weitere Ermittlungen und offene Fragen

Bundesanwalt Jochen Weingarten betonte, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Hintermänner des IS würden weiterhin intensiv verfolgt.

Verteidiger Daniel Sprafke erklärte, dass sein Mandant Grenzen des Erträglichen überschritten habe. Ob al Hassan Revision einlegt, muss er innerhalb einer Woche entscheiden.

Die Hoffnung der Überlebenden und Angehörigen auf Versöhnung oder Heilung blieb bislang unerfüllt. Trotzdem bewunderten die Verteidiger die Opfer, da sie keinen Hass zeigten.

Quelle: nrz.de, www.welt.sn2world.com