Inhaltsverzeichnis:
- Gericht bestätigt Entscheidung zur Merowingerstraße
- Luftreinhalteplan als rechtliche Grundlage
- Keine Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Gericht bestätigt Entscheidung zur Merowingerstraße
Am 23. Juli teilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit, dass die Tempo-30-Regelung auf der Merowingerstraße nicht aufgehoben wird. Ein Anwohner hatte bereits im Mai 2023 im Eilverfahren gegen die Maßnahme geklagt. Damals entschied die zuständige Kammer für Verkehrsrecht gegen ihn. Die neue Entscheidung kommt nun von der Kammer für Immissionsschutzrecht. Sie sieht keinen Anlass, die Verkehrsschilder zwischen der Kopernikusstraße und dem Ludwig-Hammers-Platz zu entfernen.
Die Stadt Düsseldorf hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung im Frühjahr 2021 eingeführt. Ziel war es, die Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid zu reduzieren und die fehlende Umweltspur auf der Strecke zu kompensieren. Die Maßnahme ist Teil des Luftreinhalteplans, den die Stadt 2022 vorlegen musste.
Luftreinhalteplan als rechtliche Grundlage
Das Gericht stellte klar, dass der Luftreinhalteplan weiterhin als gültige Grundlage für die Geschwindigkeitsreduzierung dient. Die Argumentation des Klägers, die aktuellen Stickstoffdioxidwerte lägen mittlerweile unter dem gesetzlichen Grenzwert, überzeugte nicht. Laut Urteil belege dies lediglich, dass die Maßnahmen wirken – nicht, dass sie überflüssig geworden seien.
Auch der Hinweis des Klägers auf sein Elektroauto blieb ohne Wirkung. Er argumentierte, dass sein Fahrzeug keine Abgase erzeuge und forderte deshalb eine höhere Geschwindigkeit. Das Gericht lehnte ab und erklärte, dass unterschiedliche Tempolimits je nach Fahrzeugtyp zu Verkehrschaos führen könnten. Dies sei bereits bei den früheren Umweltspuren zu beobachten gewesen.
Keine Sonderregelung für Elektrofahrzeuge
Das Verwaltungsgericht entschied, dass es keine Ausnahmen für Elektrofahrzeuge auf der Merowingerstraße geben muss. Ziel der Regelung sei ein gleichmäßiger Verkehrsfluss, der durch differenzierte Tempolimits gefährdet wäre. Ein generelles Tempo-30-Limit trage laut Stadt und Gericht zu besserer Luftqualität und weniger Staus bei.
Der Kläger kann gegen das Urteil Berufung einlegen. In diesem Fall würde sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit der Tempo-30-Regelung beschäftigen. Bis dahin bleibt die Entscheidung gültig. Die Tempo-30-Zone zwischen Kopernikusstraße und Bilker S-Bahnhof bleibt bestehen.
Quelle: nrz.de, www.welt.sn2world.com