Inhaltsverzeichnis:
- Mutter versuchte Ausreise nach Faro ohne Einwilligung
- Bundespolizei kontrolliert sorgeberechtigte Begleitpersonen
- Diese Unterlagen werden empfohlen
- Zusätzliche Anforderungen in anderen Ländern
Mutter versuchte Ausreise nach Faro ohne Einwilligung
Die Bundespolizei stoppte am Flughafen Düsseldorf die geplante Ausreise einer Mutter mit ihrem Kleinkind nach Portugal. Beamte stellten fest, dass die Frau keine Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten vorlegen konnte. Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle bei der Ausreise in Nicht-Schengen-Staaten. Der Flug sollte nach Faro gehen.
Nach den Ermittlungen vor Ort untersagte die Bundespolizei der Frau die Weiterreise. Die zweijährige Tochter durfte somit nicht mit der Mutter ausreisen. Die Beamten gehen von einem Verdacht auf Kindesentziehung aus. Eine Anzeige wurde nicht erwähnt.
Bundespolizei kontrolliert sorgeberechtigte Begleitpersonen
Die Bundespolizei überprüft bei Ausreisen von Minderjährigen, ob die begleitende Person sorgeberechtigt ist. Besonders kritisch wird geprüft, wenn nur ein Erwachsener mit dem Kind reist. In solchen Fällen wird untersucht, ob eine rechtswidrige Entziehung vom anderen Elternteil vorliegen könnte.
Falls Zweifel entstehen, führen die Beamten Recherchen durch. Ziel ist es, Widersprüche oder fehlende Unterlagen frühzeitig zu erkennen. Das gilt besonders für Kinder mit getrennt lebenden Elternteilen.
Diese Unterlagen werden empfohlen
Zur Vermeidung solcher Situationen rät die Bundespolizei zur Mitnahme bestimmter Dokumente:
- Formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Angaben zum Kind
- Personalien der Begleitperson und Informationen zum Reiseverlauf
- Kontaktinformationen der Sorgeberechtigten
- Kopie der Ausweisdatenseite der Sorgeberechtigten
Vorlagen für diese Reisevollmachten bietet unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) an. Sie stehen online zur Verfügung – auch in mehreren Sprachen.
Zusätzliche Anforderungen in anderen Ländern
Der ADAC weist darauf hin, dass in Ländern wie Griechenland oder Nordmazedonien eine beglaubigte Vollmacht notwendig sein kann. Ohne offizielle Beglaubigung kann die Einreise verweigert werden. Juristen des Clubs empfehlen, sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes zu informieren.
In einigen Staaten kann zusätzlich die Geburtsurkunde des Kindes verlangt werden. Um unnötige Komplikationen zu vermeiden, sollten sich Eltern vor Reiseantritt gründlich über die rechtlichen Bestimmungen informieren.
Quelle: Rheinische Post, wpblogs4free.com/de