Freitag, 24 Januar 2025 19:11

Mieterschutz in Düsseldorf - Neue Verordnung sorgt für Diskussionen

Mietpreisbremse-Düsseldorf Mietpreisbremse-Düsseldorf pixabay/Foto illustrativ

Seit dem 1. März 2025 gilt in Nordrhein-Westfalen eine erweiterte Mieterschutzverordnung, die auch die Landeshauptstadt Düsseldorf betrifft. Ziel ist es, Mieter vor steigenden Kosten auf angespannten Wohnungsmärkten besser zu schützen. Die Verordnung erweitert die Mietpreisbremse auf 57 Städte und verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen auf acht Jahre. Doch die Meinungen darüber gehen weit auseinander.

Inhaltsverzeichnis:

Die Ausweitung der Mietpreisbremse auf 57 Städte

Bereits seit Juli 2020 greift in Düsseldorf die Mietpreisbremse, die Neumieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Nun umfasst diese Regelung 57 Städte in NRW statt bisher 18. Das soll Mieter in Gebieten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt entlasten. Zu den Städten, die von der Verordnung profitieren, gehören unter anderem Köln, Dortmund und Wuppertal.

Der Deutsche Mieterbund NRW begrüßt die Ausweitung grundsätzlich, bemängelt jedoch, dass viele Städte wie Essen, Mettmann und Mönchengladbach weiterhin nicht berücksichtigt wurden. „Wir haben 95 Kommunen gefordert, da auch in diesen Städten der Wohnungsmarkt angespannt ist“, so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf.

Kritikpunkte an der neuen Verordnung

Die Interessengemeinschaft Haus & Grund Rheinland Westfalen mit Sitz in Düsseldorf äußert hingegen scharfe Kritik an der Verordnung. Der Verband befürchtet, dass Vermieter durch die Mietpreisbremse gezwungen werden, Mieten häufiger zu erhöhen, um langfristige Verluste zu vermeiden. Dies könnte insbesondere private Kleinvermieter belasten. Verbandspräsident Konrad Adenauer betont, dass regelmäßige Mietanpassungen unvermeidlich seien, wenn größere Anpassungen bei Neuvermietungen eingeschränkt werden.

Zudem wird bemängelt, dass das Gutachten, das der neuen Verordnung zugrunde liegt, veraltet sei. Es basiert auf Daten aus dem Jahr 2022 und berücksichtigt nur Angebotsmieten aus Online-Portalen. Diese liegen laut Experten tendenziell über dem realen Mietniveau. „Viele Mieter zahlen schon zu Beginn ihres Mietverhältnisses zu viel“, warnt Witzke.

Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen verlängert

Eine weitere Änderung betrifft die Eigenbedarfskündigung. Die Sperrfrist für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen wurde von fünf auf acht Jahre erhöht. Der Deutsche Mieterbund hatte eine Frist von zehn Jahren gefordert, sieht die Verlängerung jedoch als Schritt in die richtige Richtung. Dadurch sollen Mieter besser vor Kündigungen geschützt werden, wenn Wohnungen verkauft werden.

Handlungsbedarf bei der Mietpreisregulierung

Experten fordern dennoch zusätzliche Maßnahmen. Haus & Grund argumentiert, dass der Neubau von Wohnungen entscheidend sei, um langfristig für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen. Ohne neue Wohnungen bleibe die Mietpreisregulierung ein unzureichendes Instrument. Auch der Mieterverein Düsseldorf weist darauf hin, dass Mieter bei Neuanmietungen oder Mieterhöhungen wachsam bleiben sollten, um unzulässige Kosten zu vermeiden.

Die neue Mieterschutzverordnung stößt auf gemischte Reaktionen. Während einige sie als notwendigen Schutz für Mieter begrüßen, sehen andere sie als Belastung für Vermieter und unzureichend für die Lösung der Wohnungsmarktprobleme. Die kommenden Jahre werden zeigen, ob diese Maßnahmen den gewünschten Effekt erzielen.

Quelle: www.patizonet.com/de/ , nrz.de