Inhaltsverzeichnis
- Lärmaktionsplan IV Düsseldorf
- Neue Tempo-30-Abschnitte in Stadtteilen
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
- Neue Regeln im Straßenverkehrsrecht
Lärmaktionsplan IV Düsseldorf
Im Rahmen des Plans wurden 370 Straßenabschnitte identifiziert, auf denen die Belastung besonders hoch ist. Als zentrale Maßnahme sieht die Stadt eine schrittweise Ausweitung von Tempo-30-Zonen vor. Diese sollen den Geräuschpegel reduzieren und zugleich die Verkehrssicherheit erhöhen. Ergänzend setzt Düsseldorf seit Jahren auf technische Kontrollen, wie sie auch im Kö-Bogen-Tunnel eingeführt wurden.
Ein neuer Bericht aus der „Kleinen Kommission Lärmschutz“ wird am 22. Januar im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz vorgestellt. Thema ist der Umsetzungsstand der im Lärmaktionsplan IV vorgesehenen Tempo-30-Anordnungen. Die Verwaltung legt darin dar, welche Maßnahmen bereits realisiert wurden und welche folgen sollen.
Neue Tempo-30-Abschnitte in Stadtteilen
In den vergangenen Monaten wurden mehrere neue Zonen eingerichtet. Betroffen sind folgende Straßenabschnitte:
- Am Turnisch in Lierenfeld
- Gubener Straße in Vennhausen
- Herzogstraße in Friedrichstadt
- Ickerswarder Straße in Wersten
- Kaiserswerther Straße in Golzheim
Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen sind kurzfristig geplant. Diese betreffen zentrale Straßen in mehreren Stadtteilen:
- Himmelgeister Straße in Bilk
- Kürtenstraße in Rath
- Rather Straße in Derendorf
Für drei weitere Abschnitte ist Tempo 30 vorgesehen, allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Laut Bericht kann die Maßnahme dort erst mit Umsetzung des Rheintaktes der Stufe zwei erfolgen. Das gilt für:
- Pöhlenweg in Grafenberg
- Torfbruchstraße in Gerresheim
- Volmerswerther Straße in Bilk und Unterbilk
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die öffentliche Beteiligung zum Lärmaktionsplan IV fand vom 8. Januar bis 4. Februar 2024 statt. Über eine Beteiligungsplattform des Landes NRW konnten Bürgerinnen und Bürger Hinweise geben und Vorschläge einreichen. Als wichtigste Lärmquelle wurde der innerstädtische Straßenverkehr genannt.
Rund 40 Prozent der Teilnehmenden machten ihn verantwortlich. Danach folgte der Straßenbahnverkehr mit 23 Prozent. Rückmeldungen kamen aus allen Stadtteilen. Jede vierte Meldung bezog sich jedoch auf den Stadtbezirk 3. Dazu zählen Bilk, Oberbilk, Unterbilk und Friedrichstadt, der zugleich der bevölkerungsreichste Bezirk ist.
Neue Regeln im Straßenverkehrsrecht
Seit 2025 haben kommunale Verkehrsbehörden mehr Spielraum. Tempo-30-Strecken lassen sich nun leichter anordnen, etwa an stark genutzten Schulwegen oder im Umfeld von Spielplätzen. Auch die Verbindung zweier Tempo-30-Abschnitte ist möglich, wenn maximal 500 Meter dazwischen liegen.
Diese Regelung soll den Verkehrsfluss stabil halten. Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Wenn Tempo 30 den öffentlichen Nahverkehr beeinträchtigt oder eine Verlagerung des Verkehrs in Wohnstraßen droht, kann auf die Reduzierung verzichtet werden. Wie sensibel Verkehrssteuerung in der Region ist, zeigte zuletzt auch die Sperrung zwischen Köln und Düsseldorf.
Iko Tönjes, Sprecher des VCD in Düsseldorf, weist auf den hohen Aufwand hin. „Das sorgt natürlich dafür, dass du jede einzelne Maßnahme begründen musst, was einen riesigen Verwaltungsaufwand voraussetzt“. Der Verkehrsclub fordert seit Langem eine bundesweite Änderung der Straßenverkehrsordnung. Ziel sei es, Tempo 30 flächendeckend in Innenstädten zu ermöglichen.
Die Stadt Düsseldorf arbeitet weiter an der Umsetzung. Sie koordiniert Maßnahmen unter anderem mit Rheinbahn, Bahn und Flughafen. Der vierte Lärmaktionsplan bildet dafür den verbindlichen Rahmen.
FAQ
Was ist der Lärmaktionsplan IV in Düsseldorf?
Der Lärmaktionsplan IV ist ein von der Stadt Düsseldorf im Frühjahr 2025 beschlossener Maßnahmenkatalog, der auf der Auswertung von Verkehrsdaten und Bürgerbeteiligung basiert und darauf abzielt, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu reduzieren.
Wie viele Straßen sind vom Lärmaktionsplan betroffen?
Im Rahmen des Plans wurden insgesamt 370 Straßenabschnitte identifiziert, auf denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und auf denen Maßnahmen wie Tempo 30 geprüft oder umgesetzt werden.
Welche Maßnahme steht im Mittelpunkt des Lärmaktionsplans?
Die zentrale Maßnahme ist die schrittweise Einführung und Ausweitung von Tempo-30-Zonen auf besonders belasteten Straßenabschnitten, um den Verkehrslärm messbar zu senken.
Wann und wie konnten sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen?
Die öffentliche Beteiligung fand vom 8. Januar bis 4. Februar 2024 über eine Online-Plattform des Landes NRW statt, auf der Hinweise zur Lärmsituation und Verbesserungsvorschläge eingereicht werden konnten.
Warum kann Tempo 30 nicht überall sofort eingeführt werden?
Tempo 30 darf nicht umgesetzt werden, wenn negative Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr zu erwarten sind oder eine Verlagerung des Verkehrs in Wohnstraßen droht, zudem erfordert jede Maßnahme eine rechtliche Begründung.
Quelle: NRŻ, WEBRIVAIG