Dienstag, 03 Juni 2025 11:11

Freispruch für Polizisten nach Schüssen in Düsseldorf

Polizist nach Schüssen auf Wohnungslosen in Düsseldorf freigesprochen Polizist nach Schüssen auf Wohnungslosen in Düsseldorf freigesprochen pixabay/Foto illustrativ

Ein Polizeieinsatz im August 2024 endete mit lebensgefährlichen Verletzungen für einen Wohnungslosen. Jetzt steht fest: Der beteiligte Beamte wird strafrechtlich nicht belangt.

Inhaltsverzeichnis:

Der Einsatz am WGZ-Bank-Park

Der Einsatz ereignete sich in der Nacht zum 10. August 2024 im Park der WGZ-Bank in Düsseldorf-Oberbilk. Ein 27-jähriger Polizeibeamter feuerte drei Schüsse ab. Ein Projektil traf einen 36-jährigen Mann in den Rücken. Nur durch eine Notoperation konnte sein Leben gerettet werden. Der Mann, psychisch krank und wohnungslos, hatte zuvor laut Zeugen mit einem Paar gestritten. Dieses glaubte, ein Messer gesehen zu haben und alarmierte die Polizei.

Der 27-jährige Beamte und seine Kollegin trafen vor Ort auf den 36-Jährigen. Dieser habe sich geweigert, den Anweisungen zu folgen und sich auf den Boden zu legen. Daraufhin setzten die Polizisten ein Elektroimpulsgerät ein. Der Einsatz des Tasers verlief jedoch offenbar ohne die gewünschte Wirkung. Der Mann leistete weiter Widerstand und konnte das Gerät an sich bringen. Die Kollegin des Beamten geriet laut eigener Aussage in Schockstarre.

Die Staatsanwaltschaft stellte die Version dar, dass der Mann daraufhin fliehen wollte. Der Polizist habe sich in einer Stresssituation befunden und geschossen. Einer der Schüsse durchdrang den Rucksack des Mannes. Die Staatsanwaltschaft sah in der Handlung eine gefährliche Körperverletzung im Amt und forderte 11 Monate Haft auf Bewährung.

Zweifel an Flucht und Bedrohung

Die Verteidigung widersprach den Vorwürfen. Laut Anwalt Michael Emde war der Beamte überzeugt, dass der Mann weiterhin bewaffnet war. Auch wenn sich der vermeintliche Gegenstand später als Schlüsselbund herausstellte, sei die Lage unklar gewesen. Der Angeklagte habe nicht sicher wissen können, ob von dem Mann eine konkrete Gefahr für ihn oder seine Kollegin ausgehe.

Ein weiterer Streitpunkt war, ob der 36-Jährige tatsächlich fliehen wollte oder sich lediglich drehte. Die Verteidigung plädierte auf Notwehr und forderte einen vollständigen Freispruch. Der Beamte habe im Affekt gehandelt, ohne fahrlässig oder willkürlich zu agieren.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Düsseldorf sprach den Polizisten frei. Vorsitzender Richter Rainer Drees stellte fest, dass zwar Fehler im Verhalten des Angeklagten erkennbar seien, diese aber nicht strafrechtlich zu verfolgen seien. Eine Verurteilung hätte Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Handeln außerhalb der dienstlichen Befugnisse vorausgesetzt.

Der Freispruch bedeutet jedoch nicht das Ende des Falls. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit eine Revision. Auch ein mögliches disziplinarrechtliches Verfahren im Polizeidienst bleibt offen. Der Fall zeigt erneut, wie kompliziert und folgenreich Einsätze in psychisch belasteten Situationen verlaufen können.

Quelle: NRZ, www.on-the-top.net/de/