Dienstag, 10 Juni 2025 10:47

Abschiebung von Abu Walaa erneut vor Gericht

Abschiebung von Abu Walaa bleibt unklar Abschiebung von Abu Walaa bleibt unklar pixabay/Foto illustrativ

Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut über den Fall Abu Walaa. Der salafistische Prediger aus dem Irak wurde 2021 wegen Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat und Terrorunterstützung verurteilt. Nun stellt sich die Frage, ob er nach Verbüßung seiner Strafe in sein Heimatland abgeschoben werden darf. Die Entscheidung ist noch offen, da rechtliche und diplomatische Hindernisse bestehen.

Inhaltsverzeichnis:

Oberlandesgericht Celle verurteilte Abu Walaa zu zehn Jahren Haft

Ahmad Abdulaziz Abdullah A., bekannt als Abu Walaa, wurde im Februar 2021 vom Oberlandesgericht Celle zu zehneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte lauteten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten sowie Terrorismusfinanzierung. Es war einer der größten Terrorprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik. Insgesamt 243 Verhandlungstage, mehr als 120 Zeugen und mehrere Dolmetscher waren nötig. Die Prozesskosten beliefen sich allein für die Justiz auf über vier Millionen Euro.

Drei Mitangeklagte wurden ebenfalls verurteilt. Darunter ein Deutsch-Serbe, der in Dortmund Anis Amri beherbergte, sowie ein Türke, der in Duisburg Hinrichtungsvideos zeigte. Ein 23-jähriger Aussteiger aus Gelsenkirchen belastete Abu Walaa schwer. Er erhielt dafür Strafminderung und lebt seitdem im Zeugenschutz.

Gericht prüft Aufenthaltstitel und künftige Meldepflicht

Am Mittwoch soll geklärt werden, ob Abu Walaa nach seiner Haft in Deutschland bleiben darf. Laut Gericht steht die Entziehung seines Aufenthaltstitels im Mittelpunkt. Zudem soll er sich nach der Haftentlassung täglich bei der Polizei melden und nur in einer bestimmten Stadt aufhalten dürfen. Abu Walaa sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Willich im Kreis Viersen. Eine Entlassung ist frühestens 2027 möglich.

Ein Eilantrag gegen seine geplante Ausweisung war bereits 2023 gescheitert. Damals entschied das Verwaltungsgericht, dass die nationale Sicherheit schwerer wiege als persönliche Belange, selbst die seiner sieben Kinder. Dennoch gibt es rechtliche Hindernisse für eine sofortige Abschiebung.

Irak soll Garantie gegen Todesstrafe geben

Abu Walaa wehrt sich gegen die Abschiebung in den Irak, da er dort nach eigener Aussage mit der Hinrichtung rechnen müsse. Daher stellte er einen neuen Asylantrag. Das Gericht verlangt nun eine diplomatische Zusicherung des Irak, dass dort keine Todesstrafe gegen ihn vollstreckt wird. Ohne diese Garantie ist eine Abschiebung derzeit nicht durchführbar. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem noch nicht zugestimmt, die Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Die Behörden des Kreises Viersen halten die Ausweisungsandrohung weiterhin für rechtmäßig. Auch das Verwaltungsgericht teilte im Vorjahr mit, dass die Bedrohung durch Abu Walaa erheblich sei und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr notwendig blieben.

Prediger ohne Gesicht galt als zentrale Figur in der Szene

Abu Walaa kam 2001 ohne Papiere nach Deutschland und beantragte Asyl. Er wurde später Imam im „Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim“, einem inzwischen verbotenen Treffpunkt für Salafisten. Im Internet trat er anonym auf, stets mit dem Rücken zur Kamera, was ihm den Namen „Prediger ohne Gesicht“ einbrachte.

Er lebte mit zwei Frauen und mehreren Kindern zeitweise in Tönisvorst bei Krefeld. Laut Ermittlungen war er eine zentrale Figur bei der Rekrutierung junger Männer für den sogenannten Dschihad. Einige seiner Anhänger reisten nach Syrien oder in den Irak und schlossen sich dort dem IS an. Zu den dramatischsten Momenten im Prozess gehörte die Aussage eines Vaters, dessen Zwillingssöhne sich als Selbstmordattentäter in den Irak sprengten und dabei 150 Soldaten töteten.

Quelle: WAZ, www.24edu.info/de